Die NÖ Landesregierung hat am 22. November 2022 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBI. Nr. 84/2019, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden
Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:
In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:
„Dürnkrut
Dürnkrut und Jedenspeigen“
In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:
„Harmannsdorf
Harmannsdorf und Stetten“
In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:
„Königstetten
Königstetten, St. Andrä-Wördern mit der KG Kirchbach und Muckendorf-Wipfing mit der KG Wipfing“
„Loosdorf
Loosdorf und Schollach
Ludweis-Aigen
Irnfritz-Messern mit den KG Haselberg, Nondorf an der Wild und Reichharts; Ludweis-Aigen“
In der Anlage entfallen in der Tabelle die Zeilen: