Die NÖ Landesregierung hat am 16. Jänner 2024 aufgrund des § 65 des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 53/2023, verordnet:
Änderung der NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014
Die NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014, LGBl. 9270/1, wird wie folgt geändert:
- Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„€ 698,50“ durch „€ 750,89“
„€ 740,33“ durch „€ 795,85“
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Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „€ 1.002,10“ durch den Betrag „€ 1.077,26“ ersetzt.
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Im § 8 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„€ 363,-“ durch „€ 390,40“
„€ 1.592,80“ durch „€ 1.712,26“
- Im § 8 Abs. 2 wird der Betrag wie folgt ersetzt:
„€ 1.592,80“ durch „€ 1.712,26“
- Im § 15 wird nachfolgender Absatz 10 angefügt:
„(10) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 7/2024, treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.“