Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere und Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder - Aufhebung | Omnilex
LGBLA_NI_20240812_43•Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere und Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder - Aufhebung
Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere und Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder - Aufhebung
LGBLA_NI_20240812_43Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere und Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder - AufhebungGazette12.08.2024
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 31. Juli 2024 aufgrund Artikel 18 Abs. 2 B-VG verordnet:
Verordnung, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere und die Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder aufgehoben werden
Artikel 1
Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere
Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder
Artikel 1
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere, LGBl. 6400/7, wird aufgehoben.
Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder
Die Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder, LGBl. 6420/1, wird aufgehoben.