Die NÖ Landesregierung hat am 03. September 2024 aufgrund des § 88 NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 67/2022, verordnet:
Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018
Zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO), LGBl. Nr. 1/2019, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden.
Anlage
Anlage 1:
Wählerverzeichnis (Gemeinde mit nur einem Wahlsprengel)
Anlage 2:
Wählerverzeichnis (Gemeinde mit mehreren Wahlsprengeln)
Anlage 3:
Überkuvert für die Wahlkarte - Vorderseite
Anlage 4:
Wahlkarte
Anlage 5:
Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Bezirksbauernkammer
Anlage 6:
Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Landes-Landwirtschaftskammer
Anlage 7:
Abstimmungsverzeichnis (Gemeinde mit nur einem Wahlsprengel)
Anlage 8:
Abstimmungsverzeichnis (Gemeinde mit mehreren Wahlsprengeln)