Die NÖ Landesregierung hat am 14. Jänner 2025 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBI. Nr. 84/2019, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden
Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:
In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:
„Hohe Wand
Hohe Wand und Winzendorf-Muthmannsdorf ohne die KG Winzendorf“
In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:
„Kirchberg am Wechsel
Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel und St. Corona am Wechsel“
In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:
„Tulbing
Tulbing und Sieghartskirchen mit den KG Flachberg, Ollern, Reichersberg und Weinzierl bei Ollern“