Die NÖ Landesregierung hat am 25. November 2025 aufgrund des § 32 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden verordnet:
Änderung der NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017 (NÖ BÜV 2017)
Die NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017, LGBl. Nr. 87/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 werden in den drei Spalten
bezirksweise in alphabetischer Reihenfolge entsprechend dem Gemeindenamen folgende Einfügungen vorgenommen:
Im § 3 Z 6 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 7 angefügt:
Im § 5 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) § 1 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 85/2025 treten am 1.Dezember 2025 in Kraft.“