Die NÖ Landesregierung hat am 3. März 2026 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBl. Nr. 104/2025, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden
Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:
In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:
„Markgrafneusiedl
Glinzendorf, Großhofen, Markgrafneusiedl und Obersiebenbrunn“