Gliederungszahl
1210/2–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS-SCHWEINBARTH
Ausgabedatum
15.09.1972
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS-SCHWEINBARTH
1210/2–0
Kundmachung
64/72
1972-09-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.09.1972
Jahrgang 197264. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 21. März 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großschweinbarth
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 1972, GZ. II/1-2770-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Großschweinbarth, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem roten Schild auf einem goldenen Hügel ein silberner, zinnenbekrönter gequaderter Wachtturm, vor dem ein schreitender schwarzer silbern bewehrter Eber steht und der von zwei goldenen, mit einer ebensolchen Traube behangenen Rebstöcken begleitet wird.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großschweinbarth festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß- Gold” genehmigt.