Gliederungszahl
1210/14–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HEILIGENKREUZ
Ausgabedatum
06.07.1973
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HEILIGENKREUZ
1210/14–0
Kundmachung
111/73
1973-07-06
Blatt 1
Ausgegeben am06.07.1973
Jahrgang 1973111. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 8. Mai 1973 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heiligenkreuz
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Mai 1973, GZ II/1-3156/1-1973, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Heiligenkreuz, politischer Bezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem grünen Schild acht von der Schildesmitte auslaufende, zum Schildesrand sich verbreiternde goldene Strahlen belegt mit einem roten Tatzenkreuz.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Heiligenkreuz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot” genehmigt.