Gliederungszahl
1210/21–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MICHELHAUSEN
Ausgabedatum
16.08.1974
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MICHELHAUSEN
1210/21–0
Kundmachung
161/74
1974-08-16
Blatt 1
Ausgegeben am16.08.1974
Jahrgang 1974161. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Juli 1974 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Michelhausen
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratGrünzweig
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1974, GZ II/1-2975/1-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Michelhausen, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In Rot ein silberner Schrägrechtsbalken, überdeckt von einem goldenen schwarzbedachten festen Haus, mit offenem schwarzen Tor und ebensolchen Fenstern, überragt von einem ebensolchen Turm.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Michelhausen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.