Gliederungszahl
1210/22–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KOTTINGBRUNN
Ausgabedatum
16.08.1974
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KOTTINGBRUNN
1210/22–0
Kundmachung
162/74
1974-08-16
Blatt 1
Ausgegeben am16.08.1974
Jahrgang 1974162. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Juli 1974 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kottingbrunn
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratGrünzweig
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1974, GZ II/1-3069/1-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kottingbrunn, politischer Bezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem blauen Schild, zwei gekreuzte silberne Türkenschwerter, aus denen rotgoldene Flammen emporschlagen und die ein goldenes Zahnrad umschließen; über den Schwertgriffen zwei goldene Weinblätter.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kottingbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.