Gliederungszahl
1210/29–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KOTTES-PURK
Ausgabedatum
30.05.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KOTTES-PURK
1210/29–0
Kundmachung
93/75
1975-05-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.05.1975
Jahrgang 197593. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 8. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Kottes-Purk
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. April 1975, GZ. II/1-2599-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Kottes-Purk, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem blauen Schild, auf einem grünen Dreiberg stehend, eine goldene gequaderte zinnenbekrönte Mauer mit ebensolchem Turm, darin ein offenes schwarzes Tor mit hochgezogenem Fallgitter; den Turm begleiten im blauen Schild drei silberne achtzackige Sterne.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kottes-Purk festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb- Grün” genehmigt.