Gliederungszahl
1210/30–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE THAYA
Ausgabedatum
30.05.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE THAYA
1210/30–0
Kundmachung
94/75
1975-05-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.05.1975
Jahrgang 197594. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Thaya
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. April 1975, GZ. II/1-2350-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Thaya, politischer Bezirk Waidhofen a. d.
Thaya, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem blauen Schild ein mit dem Rot-Weiß-Roten Bindenschild belegter, silberner spitzbedachter Turm mit zwei taubenschlagähnlichen silbernen Seitentürmchen.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Thaya festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.