Gliederungszahl
1210/39–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WALDKIRCHEN AN DER THAYA
Ausgabedatum
23.04.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WALDKIRCHEN AN DER THAYA
1210/39–0
Kundmachung
33/76
1976-04-23
Blatt 1
Ausgegeben am23.04.1976
Jahrgang 197633. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. März 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. März 1976, GZ. II/1-1552/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya, politischer Bezirk Waidhofen an der Thaya, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein gespaltener Schild, vorne geteilt, oben in Blau eine goldene Lilie, vorne unten in Rot ein silberner Querbalken; hinten in Grün ein schwebendes silbernes rotbedachtes Kirchengebäude mit ebensolchem Turm.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Rot-Grün” genehmigt.