Gliederungszahl
1210/41–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WÜRFLACH
Ausgabedatum
25.06.1976
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WÜRFLACH
1210/41–0
Kundmachung
53/76
1976-06-25
Blatt 1
Ausgegeben am25.06.1976
Jahrgang 197653. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würflach
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ II/1-2119/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Würflach, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen blauen Wellenbalken geteilten goldenen Schild, oben rechts zwei gekreuzte aufrechte blaue Schwerter, oben links ein blauer Wolfskopf, unten eine an einer Ranke hängende grüne Weintraube.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Würflach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.