Gliederungszahl
1210/55–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MATZENDORF-HÖLLES
Ausgabedatum
10.08.1977
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MATZENDORF-HÖLLES
1210/55–0
Kundmachung
76/77
1977-08-10
Blatt 1
Ausgegeben am10.08.1977
Jahrgang 197776. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Mai 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Matzendorf-Hölles
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Mai 1977, GZ. II/1-M-500-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Matzendorf-Hölles, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Grün ein aufsteigender silberner Schimmel, rückwärts geteilt, oben in Blau die goldenen Buchstaben M und H turmartig übereinandergestellt, überdeckt mit zwei gekreuzten schwarzen Schlüsseln; unten in Gold ein schwarzes Zahnrad, das ein naturfarbenes Texel umschließt”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Matzendorf-Hölles festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.