Gliederungszahl
1210/57–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUSTADTL A. D. DONAU
Ausgabedatum
21.10.1977
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUSTADTL A. D. DONAU
1210/57–0
Kundmachung
113/77
1977-10-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.10.1977
Jahrgang 1977113. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 9. September 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. September 1977, GZ II/1-M-21-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von einem silbernen Wellenbalken durchzogener blauer Schild, belegt mit einer darüberliegenden aus dem Schildesfuß emporwachsenden grünen Fichte, die rechts von einem goldenen Turm mit geschlossenem Tor und links von einem aus einem Felsen wachsenden goldenen Kreuz, beide auf der Schildesteilung stehend, begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Neustadtl a. d. Donau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.