Gliederungszahl
1210/61–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRAFENSCHLAG
Ausgabedatum
19.04.1978
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRAFENSCHLAG
1210/61–0
Kundmachung
51/78
1978-04-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.04.1978
Jahrgang 197851. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 7. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Grafenschlag
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. März 1978, GZ. II/1-M-542-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Grafenschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Rot auf Blau durch einen aus dem Schildesfuß aufragenden silbernen Pranger mit ebensolcher Kugel und Kette, gespaltener Schild; diesen Pranger begleiten rechts zwei gekreuzte silberne Morgensterne mit naturfarbenen Stielen, links ein goldener Blitz.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grafenschlag festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.