Gliederungszahl
1210/62–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBACH
Ausgabedatum
19.04.1978
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBACH
1210/62–0
Kundmachung
52/78
1978-04-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.04.1978
Jahrgang 197852. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. März 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbach
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. März 1978, GZ. II/1-M-555-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Schönbach, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem blauen Feld ein silberner Schräglinks-Wellenbalken, der rechts oben von einem goldenen vierzackigen Stern, links unten von einem goldenen Ring begleitet wird.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.