Gliederungszahl
1210/77–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NÖCHLING
Ausgabedatum
27.04.1979
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NÖCHLING
1210/77–0
Kundmachung
88/79
1979-04-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.04.1979
Jahrgang 197988. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. Februar 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Nöchling
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Februar 1979, II/1-M-278-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Nöchling, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein roter, durch einen silbernen Pfahl gespaltener Schild, belegt mit einem aus grünem Schildesfuß emporwachsenden grünen Laubbaum mit naturfarbenem Stamm.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Nöchling festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.