Gliederungszahl
1210/83–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIBERBACH
Ausgabedatum
14.08.1979
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BIBERBACH
1210/83–0
Kundmachung
118/79
1979-08-14
Blatt 1
Ausgegeben am14.08.1979
Jahrgang 1979118. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 12. Juni 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Biberbach
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juni 1979, II/1-M-10-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Biberbach, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen silbernen Wellenbalken geteilter Schild, oben in Gold ein aus der Schildesteilung wachsender schwarzer rotbewehrter Greif, unten von Blau auf Gold gerautet.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biberbach festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Blau” genehmigt.