Gliederungszahl
1210/85–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BÄRNKOPF
Ausgabedatum
14.08.1979
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BÄRNKOPF
1210/85–0
Kundmachung
120/79
1979-08-14
Blatt 1
Ausgegeben am14.08.1979
Jahrgang 1979120. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 12. Juni 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bärnkopf
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juni 1979, II/1-M-539-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Bärnkopf, Verwaltungsbezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem goldenen Schild im Schildesfuß zwei gekreuzte blaue Hacken mit naturfarbenen Stielen, aus deren Kreuzung eine grüne Tanne emporwächst.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bärnkopf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.