Gliederungszahl
1210/87–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ESCHENAU
Ausgabedatum
13.11.1979
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ESCHENAU
1210/87–0
Kundmachung
162/79
1979-11-13
Blatt 1
Ausgegeben am13.11.1979
Jahrgang 1979162. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. September 1979 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Eschenau
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. September 1979, II/1-M-242-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Eschenau, Verwaltungsbezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem grünen Schild eine aus dem Schildesfuß emporwachsende silberne stilisierte Esche.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Eschenau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.