Gliederungszahl
1210/93–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUTMANNSDORF A. D. LEITHA
Ausgabedatum
25.03.1980
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUTMANNSDORF A. D. LEITHA
1210/93–0
Kundmachung
35/80
1980-03-25
Blatt 1
Ausgegeben am25.03.1980
Jahrgang 198035. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. Jänner 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Trautmannsdorf a. d. Leitha
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. Jänner 1980, II/1-M-83-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Trautmannsdorf, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein blauer Schild, in dessen Grunde sich eine silberne gequaderte einjochige Brücke befindet, über der drei goldene Kronen zwei zu eins gestellt schweben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Trautmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.