Gliederungszahl
1211/2–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSSRUSSBACH
Ausgabedatum
08.08.1980
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSSRUSSBACH
1211/2–0
Kundmachung
108/80
1980-08-08
Blatt 1
Ausgegeben am08.08.1980
Jahrgang 1980108. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großrußbach
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-197-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Großrußbach, Verw. Bezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Silber auf Grün geteilter Schild, oben ein aus der Schildesteilung wachsender roter Wolf, unten zwei gekreuzte silberne Schreibfedern, die von einer goldenen Ähre gebunden werden.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großrußbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.