Gliederungszahl
1211/4–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WEISSENBACH AN DER TRIESTING
Ausgabedatum
26.02.1981
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WEISSENBACH AN DER TRIESTING
1211/4–0
Kundmachung
15/81
1981-02-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.02.1981
Jahrgang 198115. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Dezember 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weißenbach an der Triesting
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1980, Zl. II/1-M-65/2-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-2, der Gemeinde Weißenbach an der Triesting, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehende Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild im Schildesfuß drei silberne Wellenbalken, über denen drei zueinandergekehrte, zwei zu eins gestellte sechseckige goldene Sterne schweben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Weißenbach an der Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Blau-weiß-gelb” genehmigt.