Gliederungszahl
1211/20–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE KALTENLEUTGEBEN UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
19.03.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE KALTENLEUTGEBEN UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/20–0
Kundmachung
31/82
1982-03-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.03.1982
Jahrgang 198231. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. November 1981 über die Verleihung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kaltenleutgeben und die Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-340-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Kaltenleutgeben, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem grünen Schild ein silberner, rot geränderter Schräg-rechts-Wellenbalken, der von einem silbernen drei Früchte tragenden Eichenzweig begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kaltenleutgeben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.