Gliederungszahl
1211/21–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BURGSCHLEINITZ-KÜHNRING
Ausgabedatum
14.05.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BURGSCHLEINITZ-KÜHNRING
1211/21–0
Kundmachung
44/82
1982-05-14
Blatt 1
Ausgegeben am14.05.1982
Jahrgang 198244. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 30. März 1982 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben an die Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. März 1982, II/1-M-175/1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring, Verwaltungsbezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein geteilter Schild oben Blau, unten im goldenen Feld vier schwarze Balken, belegt mit einem silbernen rotbewehrten Adler.”
Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Schwarz” genehmigt.