Gliederungszahl
1211/32–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE DUNKELSTEINERWALD UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
03.12.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE DUNKELSTEINERWALD UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/32–0
Kundmachung
118/82
1982-12-03
Blatt 1
Ausgegeben am03.12.1982
Jahrgang 1982118. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 30. Juni 1982 über die Verleihung eines Wappens an die Marktgemeinde Dunkelsteinerwald und die Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juni 1982, II/1-M-260-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem, über einen grünen drei Spitzen zeigenden Schildesfuß, von Rot auf Silber geteilten Schild, vorne ein silbernes Tatzenkreuz, hinten ein grüner Nadelbaum.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Dunkelsteinerwald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.