Gliederungszahl
1211/50–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE STRATZING-DROSS
Ausgabedatum
09.08.1983
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE STRATZING-DROSS
1211/50–0
Kundmachung
103/83
1983-08-09
Blatt 1
Ausgegeben am09.08.1983
Jahrgang 1983103. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. Juni 1983 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stratzing-Droß
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Juni 1983, II/1-M-238/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Stratzing-Droß, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein blauer Schild, in dem eine aus Quadersteinen erbaute silberne Mauer, mit fünf Zinnen und einem offenen, ein goldenes Fallgitter zeigendem Tor, über dem ein rotsilbernroter Bindenschild schwebt; hinter der Mauer stehen zwei runde flachgedeckte silberne Türme mit drei Fenstern, zwei zu eins gestellt. Im blauen Feld, drei die Türme begleitende, zueinander gekehrte goldene Lilien.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Stratzing-Droß festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.