Gliederungszahl
1211/59–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. OSWALD
Ausgabedatum
10.07.1984
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. OSWALD
1211/59–0
Kundmachung
56/84
1984-07-10
Blatt 1
Ausgegeben am10.07.1984
Jahrgang 198456. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Oswald
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juni 1984, II/1-M-288/1-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 der Gemeinde St. Oswald, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen roten Schräglinksbalken geteilter goldener Schild, belegt mit einem schwarzen Raben, der in seinem Schnabel einen silbernen Ring und in seinen Fängen ein silbernes Tatzenkreuz hält.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Oswald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Schwarz” genehmigt.