Gliederungszahl
1211/71–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GERERSDORF
Ausgabedatum
24.04.1985
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GERERSDORF
1211/71–0
Kundmachung
53/85
1985-04-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.04.1985
Jahrgang 198553. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gerersdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. März 1985, II/1-M-519-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Gerersdorf, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein geteilter Schild, oben in Gold eine auf der Schildesteilung stehende schwarze Opferschale, aus der rote Flammen emporschlagen, unten in Blau zwei goldene auseinanderschreitende, überdeckte Löwen mit verschlungenen Schwänzen und roter Zunge.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gerersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.