Gliederungszahl
1211/77–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ZWÖLFAXING
Ausgabedatum
09.12.1985
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ZWÖLFAXING
1211/77–0
Kundmachung
120/85
1985-12-09
Blatt 1
Ausgegeben am09.12.1985
Jahrgang 1985120. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zwölfaxing
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Oktober 1985, II/1-M-536-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Zwölfaxing, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot eine silberne Rose über einem silbernen Fallgitter, hinten in Gold drei blaue Wellenbalken links geschrägt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Zwölfaxing festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb” genehmigt.