Gliederungszahl
1211/89–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lanzendorf
Ausgabedatum
22.10.1986
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lanzendorf
1211/89–0
Kundmachung
111/86
1986-10-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.10.1986
Jahrgang 1986111. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lanzendorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. September 1986, II/1-M-524-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Lanzendorf, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild rechts oben eine silber und rot geschachtete Ehrenvierung, links oben ein silberner Ritterhelm, in der unteren Schildhälfte, nach rechts versetzt, in den gefluteten Schildfuß eintauchend, ein silbernes Mühlrad.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Lanzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.