Gliederungszahl
1211/90–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hundsheim
Ausgabedatum
20.01.1987
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hundsheim
1211/90–0
Kundmachung
1/87
1987-01-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.01.1987
Jahrgang 19871. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hundsheim
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1986, II/1-M-76-1986, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Hundsheim, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In blauem Schild ein über einen grünen Hügel springender silberner Hund mit goldenem Halsband.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hundsheim festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.