Gliederungszahl
1211/91–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf
Ausgabedatum
19.03.1987
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf
1211/91–0
Kundmachung
26/87
1987-03-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.03.1987
Jahrgang 198726. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
- Februar 1987, II/1-M-71-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Marktgemeinde Götzendorf, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch einen goldenen Balken schräglinks geteilten Schild oben in Rot ein goldener, senkrecht gerauteter Schild, unten in Grün ein wachsender goldener Bischofsstab.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Götzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Grün” genehmigt.