Gliederungszahl
1212/3–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Neustift-Innermanzing
Ausgabedatum
17.11.1987
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Neustift-Innermanzing
1212/3–0
Kundmachung
110/87
1987-11-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.11.1987
Jahrgang 1987110. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Neustift-Innermanzing
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratVotruba
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. September 1987, II/1-M-413/1-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Neustift-Innermanzing, Verw. Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Gold auf Grün im Tannenschnitt erhöht geteilter Schild belegt mit einem goldenen flammenden Herzen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Neustift-Innermanzing festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.