Gliederungszahl
1212/6–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach
Ausgabedatum
25.05.1988
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach
1212/6–0
Kundmachung
49/88
1988-05-25
Blatt 1
Ausgegeben am25.05.1988
Jahrgang 198849. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. April 1988, II/1-M-421-1988, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In Grün im Schildesfuß eine silberne gequaderte Mauer mit blauer Bogenöffnung, darüber ein goldenes Kirchlein mit links aufgesetztem Dachreiter und schwarzen Fenstern.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.