Gliederungszahl
1212/8–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Teesdorf
Ausgabedatum
27.09.1988
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Teesdorf
1212/8–0
Kundmachung
110/88
1988-09-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.09.1988
Jahrgang 1988110. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Teesdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid
vom 28. Juli 1988, II/1-M-62a-88, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Teesdorf, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, in seinem vorderen silbernen Feld in einem blauen Schildhaupt zwei goldene Lilien, im Schild selbst ein roter, rechtsgewendeter, aufspringender Hund, das rückwärtige rote Feld belegt mit drei silbernen auf goldenen Trägern ruhenden Spindeln, von denen jeweils ein silberner Faden zur Schildmitte läuft.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Teesdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.