Gliederungszahl
1212/15–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge
Ausgabedatum
28.07.1989
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge
1212/15–0
Kundmachung
60/89
1989-07-28
Blatt 1
Ausgegeben am28.07.1989
Jahrgang 198960. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1989, II/1-M-77-89, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem durch eine goldene Gegenstufenleiste geteilten Schild oben in Rot eine goldene Blätterkrone, unten in Blau über drei goldenen Wellenbalken im Schildesfuß eine goldene heraldische Rose.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.