Gliederungszahl
1212/17–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bischofstetten
Ausgabedatum
02.10.1989
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bischofstetten
1212/17–0
Kundmachung
93/89
1989-10-02
Blatt 1
Ausgegeben am02.10.1989
Jahrgang 198993. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bischofstetten
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Juli 1989, II/1-M-257/3-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Bischofstetten, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein gespaltener Schild, vorne in Blau ein goldener Bischofsstab, hinten in Gold zwei schräggekreuzte rote Winkeleisen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bischofstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.