Gliederungszahl
1212/19–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
Ausgabedatum
28.11.1989
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
1212/19–0
Kundmachung
108/89
1989-11-28
Blatt 1
Ausgegeben am28.11.1989
Jahrgang 1989108. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. Oktober 1989, II/1-M-289-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Über grünen Hügeln, drei zu zwei zu eins gestellt, in Silber eine schrägrechte blaue Axt mit schwarzem Griff.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.