Gliederungszahl
1212/22–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf
Ausgabedatum
05.06.1990
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf
1212/22–0
Kundmachung
49/90
1990-06-05
Blatt 1
Ausgegeben am05.06.1990
Jahrgang 199049. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. April 1990, II/1-M-116/2-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein schräglinks geteilter Schild, oben in Gold ein schwarzes silberumrandetes Tatzenkreuz, unten in Rot eine goldene Weintraube mit linksgestelltem Blatt”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.