Gliederungszahl
1212/30–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rußbach
Ausgabedatum
21.11.1991
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rußbach
1212/30–0
Kundmachung
124/91
1991-11-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.11.1991
Jahrgang 1991124. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rußbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. September 1991, Zl. II/1-M-206-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Rußbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber, über blauen Wellenbalken im Schildfuß, drei bewurzelte grüne Ulmen, von denen die mittlere die beiden äußeren überragt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Rußbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.