Gliederungszahl
1212/42–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zeiselmauer
Ausgabedatum
14.03.1994
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zeiselmauer
1212/42–0
Kundmachung
40/94
1994-03-14
Blatt 1
Ausgegeben am14.03.1994
Jahrgang 199440. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zeiselmauer
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Februar 1994, Zl. II/1-M-464-93, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Zeiselmauer das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein geteilter Schild, oben in Gold ein wachsender roter Wolf, unten in Blau eine goldene Zinnenmauer mit einem von zwei gequaderten Türmen flankierten offenen Tor”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Zeiselmauer festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.