Gliederungszahl
1212/45–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergland
Ausgabedatum
07.09.1994
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergland
1212/45–0
Kundmachung
97/94
1994-09-07
Blatt 1
Ausgegeben am07.09.1994
Jahrgang 199497. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergland
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. Mai 1994, Zl. II/1-M-256-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Bergland das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Gold auf grünem Dreiberg, darin ein silberner Wellenbalken, ein grüner Laubbaum mit viergeteilter Krone”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bergland festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.