Gliederungszahl
1212/48–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Gumpoldskirchen
Ausgabedatum
07.09.1994
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Gumpoldskirchen
1212/48–0
Kundmachung
100/94
1994-09-07
Blatt 1
Ausgegeben am07.09.1994
Jahrgang 1994100. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Gumpoldskirchen
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-336-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Gumpoldskirchen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen.
“Ein rotsilberroter Bindenschild, in der silbernen Binde eine grüne Weinrebe mit zwei Blättern und einer Traube.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gumpoldskirchen festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Weiß” genehmigt.