Gliederungszahl
1212/49–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf
Ausgabedatum
28.10.1994
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf
1212/49–0
Kundmachung
123/94
1994-10-28
Blatt 1
Ausgegeben am28.10.1994
Jahrgang 1994123. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juli 1994, Zl. II/1-M-525-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Leopoldsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Gold ein roter gequaderter Ringziegelofen mit Schornstein und schwarzer Türöffnung, begleitet von zwei aufgerichteten, einander zugewendeten, herschauenden, doppelschwänzigen roten Löwen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Leopoldsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.