Gliederungszahl
1212/63–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Viehdorf
Ausgabedatum
13.03.1997
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Viehdorf
1212/63–0
Kundmachung
33/97
1997-03-13
Blatt 1
Ausgegeben am13.03.1997
Jahrgang 199733. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Viehdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Jänner 1997, Zl. IVW3-M-32-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Viehdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In von Blau und Gold schräg gewürfeltem Schild eine wachsende grüne Spitze, belegt mit einer goldenen heraldischen Lilie.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Viehdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.