Gliederungszahl
1212/66–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Röhrenbach
Ausgabedatum
22.04.1997
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Röhrenbach
1212/66–0
Kundmachung
48/97
1997-04-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.04.1997
Jahrgang 199748. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung
über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Röhrenbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. März 1997, Zl. IVW3-M-186-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Röhrenbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch einen silbernen Wellenbalken schrägrechts geteilt, unten in Blau zwei aus dem rechten unteren Schildrand wachsende goldene Rohrkolben mit je vier Blättern, oben in Grün ein aus der Schildteilung wachsendes, zweigeschossiges silbernes Rennaissanceschloß mit schwarzen Fenstern, mächtigem, sechsgeschossigem, von einem Zwiebelglockendach mit Ecktürmchen bekröntem Torturm mit offenem Tor”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Röhrenbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.